Bei der Einnahmenüberschussrechnung handelt es sich neben der Bilanzierung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG um eine eigenständige Art der Gewinnermittlung. Bei dieser Form der Gewinnermittlung werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Die Differenz ist der Gewinn bzw. Verlust. Besonders geeignet ist diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung für Kleingewerbetreibende und Freiberufler. In diesem Beitrag lesen Sie, welche Grundsätze gelten und welche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
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