Die Kläger sind Eheleute, die im Jahr 1993 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Gegen den Einkommensteuerbescheid 1993 vom 21. 10. 1994 hatten die Kläger Einsprüche eingelegt. Das Einspruchsverfahren wurde erst durch Änderungsbescheid vom 18. 2. 2000 erledigt. Im Einkommensteuerbescheid 1993 vom 18. 2. 2000 wurden Erstattungszinsen gemäß § 233a AO in Höhe von 240 DM festgesetzt, die wie folgt berechnet worden waren:
festgesetzte Einkommensteuer - 5.960 DM
vorher festgesetzte Einkommensteuer - 4.934 DM
Unterschiedsbetrag zu Gunsten 1.026 DM
davon zu verzinsen 1.000 DM
vom 1. 4. 1995 bis 31. 3. 1999
(48 volle Monate zu 0,5 v. H. = 24
v. H.) - 240 DM
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|