FG München - Urteil vom 11.02.2009
8 K 808/07
Normen:
EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BGB § 262;
Fundstellen:
DStRE 2010, 7
EFG 2009, 1012

Die Inanspruchnahme von Freizeit zur Examensvorbereitung anstatt einer Geldzahlung für eine Bonusgewährung des Arbeitgebers führt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

FG München, Urteil vom 11.02.2009 - Aktenzeichen 8 K 808/07

DRsp Nr. 2009/13310

Die Inanspruchnahme von Freizeit zur Examensvorbereitung anstatt einer Geldzahlung für eine Bonusgewährung des Arbeitgebers führt nicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Kann der von seinem Arbeitgeber einen Bonus erhaltende Arbeitnehmer wählen, ob er eine zusätzliche Geldleistung erhält oder bei Fortzahlung des Lohnes Freizeit (hier zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung) in Anspruch nimmt, führt die Inanspruchnahme des erarbeiteten Bonusanspruches in Form von Freizeit nicht zu Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit, weil er nicht auf eine Geldforderung verzichtet hat und auch nicht eine Forderung gegen eine andere aufgerechnet hat.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BGB § 262;

Tatbestand:

I.

Der Kläger war im Streitjahr 2005 für die X Gesellschaft als fachlicher Mitarbeiter tätig. Er beabsichtigte die Steuerberaterprüfung abzulegen und besuchte hierzu Vorbereitungskurse. Er nahm am Bonus System der X teil und hatte sich im Jahr 2004 einen Bonus, bewertet mit 4.975 EUR erworben.