FG Saarland vom 26.06.1997
1 K 137/96

Die Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

FG Saarland, vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 1 K 137/96

DRsp Nr. 2001/3222

Die Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

ist auf die im Inland belegene Wohnung beschränkt. Dies verstößt weder gegen das GG noch gegen Gemeinschaftsrecht.

Für die Praxis:

Der Gesetzgeber hat die Steuerbegünstigung ausdrücklich auf im Inland belegene Objekte beschränkt (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG). Nach Auffassung des FG steht diese Beschränkung auf Inlandsobjekte im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG, das dem Gesetzgeber insoweit einen weiten Gestaltungsspielraum zubillige.