BFH - Beschluss vom 23.03.2005
VI B 137/04
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1296
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 02.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2641/01

Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet

BFH, Beschluss vom 23.03.2005 - Aktenzeichen VI B 137/04

DRsp Nr. 2005/6941

Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet

Auf Fahrten von einer Wohnung, die im alten Bundesgebiet belegen ist, zum Beschäftigungsort im Beitrittsgebiet, können die Verwaltungsanweisungen betr. Dienstreisen aus den alten in die neuen Bundesländer nicht angewendet werden.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.