Streitig ist, ob von der Klägerin auf Arbeitnehmer überwälzte pauschale Lohnsteuer den der individuellen Lohnsteuer unterliegenden geldwerten Vorteil aus der Nutzung der firmeneigenen PKW oder die Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindert.
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