OLG München - Endurteil vom 27.01.2020
21 U 1896/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 25.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 43 O 1442/17

Dieselskandal Audi Q 3Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals

OLG München, Endurteil vom 27.01.2020 - Aktenzeichen 21 U 1896/19

DRsp Nr. 2020/2581

Dieselskandal Audi Q 3 Kauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 25.03.2019, Az. 43 O 1442/17, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Entscheidungsgründe

I.

Der Kläger begehrt aus Deliktsrecht im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Abgasskandal von der Beklagten primär die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkws.

Der Kläger erwarb am 06.04.2017 von privat einen Audi Q 3, der am 28.04.2014 erstmals zugelassen worden ist, mit einer Laufleistung von 27.000 km, zum Preis von 22.125,00 €, vgl. Kaufvertrag, Anlage K 1. Die Beklagte hat das Fahrzeug hergestellt.

I. II. III. IV.