I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, stellte Industriefußböden her.
Nachdem sie in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember 2001 einen erheblichen Überschuss erklärt hatte, wurde im September 2002 eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung eingeleitet, deren Ermittlungen sodann von der Steuerfahndung übernommen wurden.
Mit Schreiben vom 19. Dezember 2002 beantragte die Klägerin bei dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--), ihr ein Steuerguthaben in Höhe von 24 540 EUR auszuzahlen und wies auf eine mögliche Insolvenz bei verzögerter Auszahlung hin.
Mit Schreiben vom 10. Januar 2003 teilte die Steuerfahndungsstelle dem FA den Stand der bisherigen Ermittlungen mit. Darin wird u.a. näher dargelegt, die Klägerin habe den Vorsteuerabzug von "Scheinunternehmen" bzw. von "Lieferanten von Abdeckrechnungen" geltend gemacht.
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