Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 6. November 2018 dahingehend abgeändert, dass die Disziplinarverfügung des Präsidenten des Landgerichts Münster vom 1. März 2018 aufgehoben und das Disziplinarverfahren insgesamt eingestellt wird.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
1. Der Kläger ist seit Januar 1986 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 15. September 2000 ist er zudem Notar mit Amtssitz in M.
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