BFH, Beschluß vom 08.10.1998 - Aktenzeichen VIII B 63/97
DRsp Nr. 1999/566
Divergenz
Zwar steht es der für eine erfolgreiche Divergenzrüge i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2FGO gebotenen Identität der Rechtsfrage nicht per se entgegen, dass die gegenübergestellten Rechtssätze aus verschiedenen Steuergesetzen hergeleitet werden. So kann eine Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2FGO auch dann vorliegen, wenn sich die Abweichung auf ein inzwischen geändertes oder aufgehobenes Gesetz bezieht. Erforderlich ist jedoch, dass der aus dem früheren Gesetz gewonnene Rechtsgrundsatz auch der neuen Gesetzeslage zugrunde liegt.