BFH - Beschluß vom 08.10.1998
VIII B 63/97
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 351

Divergenz

BFH, Beschluß vom 08.10.1998 - Aktenzeichen VIII B 63/97

DRsp Nr. 1999/566

Divergenz

Zwar steht es der für eine erfolgreiche Divergenzrüge i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO gebotenen Identität der Rechtsfrage nicht per se entgegen, dass die gegenübergestellten Rechtssätze aus verschiedenen Steuergesetzen hergeleitet werden. So kann eine Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO auch dann vorliegen, wenn sich die Abweichung auf ein inzwischen geändertes oder aufgehobenes Gesetz bezieht. Erforderlich ist jedoch, dass der aus dem früheren Gesetz gewonnene Rechtsgrundsatz auch der neuen Gesetzeslage zugrunde liegt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

1. Zur Divergenz