FG Köln, vom 26.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 4832/04
Divergenz; Darlegungsanforderungen
BFH, Beschluss vom 23.01.2007 - Aktenzeichen VI B 17/06
DRsp Nr. 2007/5926
Divergenz; Darlegungsanforderungen
1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz.2. Trägt ein Kl. lediglich vor, dass hinsichtlich der Frage, ob das Zurverfügungstellen eines Dienstfahrzeugs eine neue Tatsache i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1AO sei, insbesondere ein Verstoß gegen die BFH-Urteile IV R 114/82 und V R 99/83 vorliege, werden keine voneinander abweichenden Rechtssätze gegenübergestellt.
Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht hinreichend dargelegt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).
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