BFH, Beschluß vom 20.01.1999 - Aktenzeichen VI B 160/98
DRsp Nr. 1999/3667
Divergenz; dauerndes Getrenntleben von Ehegatten
Stellt ein FG vorrangig darauf ab, ob die Eheleute trotz längerer andauernder räumlicher Trennung die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft aufrechterhalten haben, liegt keine Divergenz gegenüber der BFH-Rspr. vor, wonach für die Beurteilung der Frage, ob die Ehegatten dauernd getrennt leben, eine Würdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse vorzunehmen ist.