BFH - Beschluß vom 20.01.1999
VI B 160/98
Normen:
EStG § 26 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 951

Divergenz; dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

BFH, Beschluß vom 20.01.1999 - Aktenzeichen VI B 160/98

DRsp Nr. 1999/3667

Divergenz; dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

Stellt ein FG vorrangig darauf ab, ob die Eheleute trotz längerer andauernder räumlicher Trennung die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft aufrechterhalten haben, liegt keine Divergenz gegenüber der BFH-Rspr. vor, wonach für die Beurteilung der Frage, ob die Ehegatten dauernd getrennt leben, eine Würdigung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse vorzunehmen ist.

Normenkette:

EStG § 26 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.