Der Antragsteller beteiligte sich mit Vertrag vom 24. März 1983 an einer Bauherrengemeinschaft (BHG), um für sich eine Wohnung und einen Tiefgaragenplatz zu errichten.
Der Gesamtaufwand in Höhe von 411 853 DM wurde im wesentlichen fremdfinanziert. Das Gebäude wurde am 17. September 1984 bezugsfertig. Ab Bezugsfertigkeit vermietete der Antragsteller seine Wohnung an die X-KG für fünf Jahre mit Verlängerungsoption. Die Wohnung ist bis heute nicht verkauft worden. Die aufgenommenen Darlehen sind inzwischen getilgt.
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