BFH - Beschluß vom 07.01.1999
VII B 258/98
Normen:
FGO §§ 96 115 Abs. 2 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 819

Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

BFH, Beschluß vom 07.01.1999 - Aktenzeichen VII B 258/98

DRsp Nr. 1999/3584

Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs

1. Zu den Anforderungen an eine Divergenzrüge. 2. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Übergehen von Beweisanträgen ist nur dann hinreichend begründet, wenn dargelegt wird, dass die Nichterhebung der Beweise beim FG gerügt worden ist oder weshalb die unterlassene Beweiserhebung nicht rechtzeitig gerügt werden konnte. 3. Die Rüge der Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen bezeichnet keinen Verfahrensmangel, weil insoweit allenfalls eine Verletzung materiellen Rechts gegeben sein kann.

Normenkette:

FGO §§ 96 115 Abs. 2 3 ;

Gründe: