Dividendenstichtagsgeschäfte; Nichtanrechnungsberechtigter Anteilseigner; Gestaltungsmissbrauch; Börsenklausel - Zeitgleicher An- und Verkauf neuer Aktien kein Gestaltungsmissbrauch
FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 6 K 3666/98 K, F
DRsp Nr. 2003/2738
Dividendenstichtagsgeschäfte; Nichtanrechnungsberechtigter Anteilseigner; Gestaltungsmissbrauch; Börsenklausel - Zeitgleicher An- und Verkauf neuer Aktien kein Gestaltungsmissbrauch
1. Werden dividendenberechtigte Altaktien von einem nicht anrechnungsberechtigten Anteilseigner erworben und die gleiche Anzahl junger Aktien desselben Emittenten ohne Dividendenanspruch vom Erwerber an den Verkäufer übertragen, so sind dennoch dem Erwerber der Altaktien die Dividende und die damit verbundenen Steuerguthaben als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. 2. Die sog. Börsenklausel in § 50c Abs. 8 Satz 2 EStG 1990 schließt die Anwendung des § 42AO aus. (Leitsätze 1-2: Anschluss an Urteil des BFH v. 15.12.1999 I R 29/97, BStBl II 2000, 527). 3. § 42 Abs. 2AO i.d.F. des StÄndG 2001 kann als den Steueranspruch gestaltende Regelung nicht auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume zurückwirken.