I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin), eine GmbH, ist als Börsenmaklerin tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit kaufte sie im Jahr 1990 Aktien der X-AG und der Y-AG von der Z-Bank AG ("cum Dividende"). Am Tag des Kaufs verkaufte sie sog. neue Aktien, also solche ohne Dividendenberechtigung für den nächsten Ausschüttungstermin ("ex Dividende"), derselben Gesellschaften und in demselben Umfang an die Z-Bank AG zurück. Hierbei handelte es sich um folgende Vorgänge:
An- und Anzahl Wertpapier- Kurs Kaufpreis Kurs Verkaufserlös
Verkaufstag Kenn-Nr. Ankauf inkl. Verkauf nach
Provision Provision
(DM) (DM) (DM) (DM)
X-AG 11.6.1990 50 000 ... 293 14.655.860,00 277 13.844.460,00
Y-AG 18.6.1990 57 258 ... 291 16.668.742,83 275 15.739.651,62
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