Dividendenstripping; Gestaltungsmissbrauch; Aktienhandel; Börse - Steuerliche Behandlung von sog. Dividendenstrippinggeschäften
FG Hessen, Urteil vom 30.08.2005 - Aktenzeichen 4 K 2557/99
DRsp Nr. 2006/2617
Dividendenstripping; Gestaltungsmissbrauch; Aktienhandel; Börse - Steuerliche Behandlung von sog. Dividendenstrippinggeschäften
1. Bei dem Ankauf von Aktien eines Unternehmens "cum Dividende" und der Veräußerung dieser Aktien "ex Dividende" in engem zeitlichen Zusammenhang über ein Kreditinstitut, das das Geschäft über die Börse ausführt, handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Geschäfte, die den Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs (§ 42AO) nicht erfüllen.2. § 50cEStG stellt eine sondergesetzliche Konkretisierung des § 42AO dar, neben der dem allgemeinen abgabenrechtlichen Missbrauchstatbestand (§ 42AO) keine eigenständige Bedeutung mehr zukommt.