OLG Nürnberg - Urteil vom 06.11.2001
3 U 2393/01
Normen:
UWG § 3 ; StBerG § 4 Nr. 11 ;
Fundstellen:
GRUR 2002, 460
K&R 2002, 155
MDR 2002, 406
OLGReport-Nürnberg 2002, 132
wrp 2002, 343
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2983/00

Domainname www.steuererklaerung.de als Wettbewerbsverstoß eines Lohnsteuerhilfvereins

OLG Nürnberg, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen 3 U 2393/01

DRsp Nr. 2002/337

Domainname "www.steuererklaerung.de" als Wettbewerbsverstoß eines Lohnsteuerhilfvereins

»Der domain-Namen "www.steuererklaerung.de" für einen Lohnsteuerhilfeverein im Sinne vom § 4 Nr. 11 StBerG verstößt gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG

Normenkette:

UWG § 3 ; StBerG § 4 Nr. 11 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil der 3 . Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. Mai 2001 ist zulässig, aber nicht begründet.

Das Landgericht hat zu Recht angenommen, daß die Verwendung des Wortes "Steuererklärung" als domain-Namen durch die Beklagte eine irreführende Angabe darstellt, die ihr gemäß § 3 UWG zu verbieten sei. Der Senat schließt sich zur Vermeidung von Wiederholungen den hierfür zur Begründung gegebener. Ausführungen des Landgerichts an und macht sie sich zu eigen. Sie werden durch das Berufungsvorbringen nicht entkräftet. Dieses gibt lediglich zu folgenden ergänzenden Erwägungen Anlaß: