FG Rheinland-Pfalz, vom 24.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2411/04
Doppelte Haushaltsführung
BFH, Beschluss vom 24.06.2005 - Aktenzeichen VI B 25/05
DRsp Nr. 2005/10835
Doppelte Haushaltsführung
Es entspricht ständiger BFH-Rspr., dass eine doppelte Haushaltsführung nicht nur das Unterhalten eines eigenen Hausstands voraussetzt, sondern dass sich in diesem auch der Lebensmittelpunkt des Stpfl. befinden muss.