FG Düsseldorf - Urteil vom 26.03.1999
18 K 836/96 E
Fundstellen:
EFG 1999, 889

Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten

FG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.1999 - Aktenzeichen 18 K 836/96 E

DRsp Nr. 2001/2768

Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten kommt eine doppelte Haushaltsführung auch dann in Frage, wenn sie außer der Beibehaltung der Wohnung am Ort ihres bisherigen Lebensmittelpunktes während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen. Voraussetzung: Die bisherige Wohnung bildet weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen.

Tatbestand: