FG Düsseldorf - Urteil vom 26.03.1999 18 K 836/96 E
Fundstellen:
EFG 1999, 889
Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten
FG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.1999 - Aktenzeichen 18 K 836/96 E
DRsp Nr. 2001/2768
Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten
Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten kommt eine doppelte Haushaltsführung auch dann in Frage, wenn sie außer der Beibehaltung der Wohnung am Ort ihres bisherigen Lebensmittelpunktes während der Woche am Beschäftigungsort gemeinsam eine Wohnung bewohnen, von der aus sie ihre jeweilige Arbeitsstätte aufsuchen. Voraussetzung: Die bisherige Wohnung bildet weiterhin den Mittelpunkt der Lebensinteressen.
Tatbestand:
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