FG Hessen - Urteil vom 08.07.2014
11 K 1796/13
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; EStG § 12 Nr. 1;

Doppelte Haushaltsführung bei längerfristiger Tätigkeit eines Ehegatten im Ausland

FG Hessen, Urteil vom 08.07.2014 - Aktenzeichen 11 K 1796/13

DRsp Nr. 2015/3037

Doppelte Haushaltsführung bei längerfristiger Tätigkeit eines Ehegatten im Ausland

Eine auf drei Jahre befristete ausländische Tätigkeit des Ehegatten führt bei dem im Inland nichtselbstständig beschäftigten Ehegatten, auch bei zeitlich längeren Aufenthalten beider Ehegatten im Ausland, nicht zu einer Verlegung des Lebensmittelpunktes, solange hinsichtlich des weiteren beruflichen Werdegang der Entschluss zu einem dauerhaften Verbleiben an dem ausländischen Beschäftigungsort nicht befasst ist. Auch bei Aufrechterhaltung mehrerer Wohnungen können Ehegatten die in einer intakten Ehe leben, nur einen Lebensmittelpunkt haben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; EStG § 12 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die vom Kläger zu 1) geltend gemachten Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung beruflich veranlasst und somit als Werbungskosten zu berücksichtigen waren.

Die Kläger sind Ehegatten und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger zu 1) ist Gesellschafter und Geschäftsführer der A GmbH, die er von seinem Wohnsitz aus betreibt. Er erzielte aus dieser Tätigkeit im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.