BFH vom 19.01.1996
VI R 68/95

Doppelte Haushaltsführung bei ledigen Arbeitnehmern

BFH, vom 19.01.1996 - Aktenzeichen VI R 68/95

DRsp Nr. 1997/8278

Doppelte Haushaltsführung bei ledigen Arbeitnehmern

Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers setzt nicht voraus, daß im eigenen Hausstand des Arbeitnehmers von ihm abhängige Zurechnungspersonen leben.

Für die Praxis:

Der BFH bestätigt sein Urteil vom 5.10.1994 (BStBl II 1995, 180). Die Finanzverwaltung folgt der Auffassung des BFH und hat den Begriff des "eigenen Hausstands" in Abschn. 43 Abs. 3 LStR 1996 an die neue Rechtsprechung angepaßt. Ein eigener Hausstand liegt allerdings nicht vor bei Arbeitnehmern, die - auch wenn gegen Kostenbeteiligung - in den Haushalt der Eltern eingegliedert sind oder in der Wohnung der Eltern lediglich ein Zimmer bewohnen.