FG Hamburg - Urteil vom 06.11.2007
8 K 44/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 442

Doppelte Haushaltsführung bei Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort

FG Hamburg, Urteil vom 06.11.2007 - Aktenzeichen 8 K 44/07

DRsp Nr. 2008/1947

Doppelte Haushaltsführung bei Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung der Ehegatten am Beschäftigungsort

Sind beide Ehegatten berufstätig und haben sie eine gemeinsame Wohnung am Beschäftigungsort, kommt eine doppelte Haushaltsführung nur in Betracht, wenn die bisherige Wohnung am Heimatort auch weiterhin als Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen anzusehen ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob weitere Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bezüglich des Jahres 2004 anzuerkennen sind.