FG Düsseldorf - Urteil vom 24.11.2006
18 K 3223/05 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 399

Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort; Lebensmittelpunkt; Wohnungsgröße; Wohnung zu Besuchszwecken; Aufstiegsperspektive - Keine doppelte Haushaltsführung berufstätiger Ehepartner bei Umzug in größere gemeinsame Wohnung am (beiderseitigen) Beschäftigungsort trotz Apartments am (bisherigen) Heimatort

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2006 - Aktenzeichen 18 K 3223/05 E

DRsp Nr. 2007/9077

Doppelte Haushaltsführung; Berufstätige Ehepartner; Beschäftigungsort; Lebensmittelpunkt; Wohnungsgröße; Wohnung zu Besuchszwecken; Aufstiegsperspektive - Keine doppelte Haushaltsführung berufstätiger Ehepartner bei Umzug in größere gemeinsame Wohnung am (beiderseitigen) Beschäftigungsort trotz Apartments am (bisherigen) Heimatort

1. Eine doppelte Haushaltsführung besteht mangels Lebensmittelpunktwohnung am Heimatort nicht weiter, wenn beidseits berufstätige Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz am Beschäftigungsort von einem 20 m2 großen Apartment in eine Wohnung von 84 m2 und am Heimatort von einer 80 m2 großen Wohnung in ein 35 m2 großes Apartment verlegen. 2. Ein derartiger Wohnungswechsel belegt regelmäßig eine Änderung des Lebensmittelpunkts. Die Wohnung am bisherigen Heimatort wird dann nur noch zu Besuchszwecken vorgehalten und stellt keine unwesentliche Modifikation der doppelten Haushaltsführung i. S. des BFH-Urteils vom 4. April 2006 - VI R 11/02 dar.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ;

Tatbestand: