Streitig ist, ob an den Kläger (Kl) steuerfrei ausgezahlte Leistungen für Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten wegen Vorliegens einer doppelten Haushaltsführung von den Klägern nachzuversteuern sind.
I.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Die Kläger wohnen in T.
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