FG Saarland - Urteil vom 20.10.2009
2 K 1128/07
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;
Fundstellen:
EFG 2010, 139

Doppelte Haushaltsführung einer Alleinstehenden

FG Saarland, Urteil vom 20.10.2009 - Aktenzeichen 2 K 1128/07

DRsp Nr. 2009/25846

Doppelte Haushaltsführung einer Alleinstehenden

Bei einer alleinstehenden Ärztin, die ihre sozialen Kontakte im Wesentlichen auf ihre Familie (Eltern, Geschwister) beschränkt, kann auch nach Jahren der auswärtigen Berufstätigkeit der Lebensmittelpunkt nach wie vor am Wohnort der Familie befinden, so dass die Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelte Haushaltsführung vorliegen.

Die Einkommensteuerbescheide 2002 vom 22. August 2003 und 2003 vom 3. August 2004, beide in Form der Einspruchsentscheidung vom 9. Februar 2007, werden dahingehend geändert, dass weitere Aufwendungen i.H. von 8.286 Euro (2002) und 6.896 Euro (2003) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Einkommensteuer 2002 und 2003 neu zu berechnen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;

Tatbestand:

Die Klägerin, eine Ärztin, ist allein stehend. Sie streitet mit dem Beklagten um die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.