FG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.09.2000
6 K 159/97
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 5 ;

Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen; Führung eines eigenen Hausstandes

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen 6 K 159/97

DRsp Nr. 2001/1261

Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen; Führung eines eigenen Hausstandes

Bei einem nichtverheirateten Arbeitnehmer liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, wenn er neben der Wohnung am Beschäftigungsort auch am Ort seines Lebensmittelpunktes einen eigenen Hausstand führt, d.h. den Hausstand aus eigenem Recht nutzt. Eine solche gesicherte Rechtsposition kann sich auch aus einem Leihverhältnis ergeben, das keiner Form bedarf und auch durch schlüssiges Verhalten begründet werden kann (hier: unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus an den Sohn, der in die Wohnung investiert und auch die laufenden Kosten trägt).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S 3 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist eine doppelte Haushaltsführung des Klägers (Kl).