BFH vom 05.10.1994
Vi R 62/90

Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG)

BFH, vom 05.10.1994 - Aktenzeichen Vi R 62/90

DRsp Nr. 1997/8473

Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG)

Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers setzt nicht voraus, daß im eigenen Hausstand des Arbeitnehmers von ihm abhängige Zurechnungspersonen leben (Änderung langjähriger Rechtsprechung).

Für die Praxis:

Damit gibt der BFH seine langjährige Rechtsprechung auf und stellt klar, daß es für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers genügt, daß der Arbeitnehmer im eigenen Heimathausstand - ohne Zurechnungspersonen - alleine lebt. Das Vorhalten einer Wohnung für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist jedoch noch nicht als Unterhalten eines Hausstandes zu bewerten.