FG Hamburg - Urteil vom 01.09.2008
6 K 58/05
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ;

Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers

FG Hamburg, Urteil vom 01.09.2008 - Aktenzeichen 6 K 58/05

DRsp Nr. 2008/21201

Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers

Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer, der seit mehr als zwei Jahren am Beschäftigungsort wohnt und dort über eine Wohnung verfügt, die an Ausstattung und Größe seine Wohnung am Heimatort übertrifft, spricht vieles dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt worden sind, während die Heimatwohnung lediglich für Besuchszwecke vorbehalten wird.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung für das Jahr 2002.