Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.
Der ledige Kläger arbeitet seit 1989 als Diplom-Ingenieur in W/Taunus. Im selben Jahr mietete er im M eine 40 Quadratmeter große möblierte Souterrainwohnung an. Für diese Wohnung hat er im Streitjahr 1990 einen Mietzins in Höhe von 10.800,-- DM entrichtet.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|