BFH - Urteil vom 22.02.2001
VI R 192/97
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1111

Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

BFH, Urteil vom 22.02.2001 - Aktenzeichen VI R 192/97

DRsp Nr. 2001/10332

Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

1. Auch ein nicht verheirateter Stpfl. kann einen eigenen Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes unterhalten, wenn er seinen Lebensmittelpunkt dort beibehält und sich - abgesehen von der Berufstätigkeit am Beschäftigungsort - ständig dort aufhält. 2. Das Vorhalten einer Wohnung außerhalb des Beschäftigungsort für gelegentliche Besuche oder Ferienaufenthalte ist nicht als Unterhalten eines Hausstandes zu werten. 3. Die Feststellung, wo sich gerade bei nicht verheirateten Stpfl. der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet, kann im Einzelfall schwierig sein und erfordert eine sorgfältige Bewertung und Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalles. 4. Bei nicht verheirateten ArbN spricht - je länger die Beschäftigung dauert - vieles dafür, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen am Beschäftigungsort befindet.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), von Beruf Schauspieler, wohnte bis zum 1. März 1992 in A. Danach zog er mit seiner damaligen Lebensgefährtin und jetzigen Ehefrau nach B. Bereits im Jahre 1978 hatte er ein Wohngrundstück in C erworben.