Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel
BFH, Beschluß vom 02.07.1998 - Aktenzeichen X B 67/98
DRsp Nr. 1999/481
Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel
Bei der Errichtung und der sich hieran anschließenden Veräußerung von vier Eigentumswohnungen liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ein gewerblicher Grundstückshandel vor (vgl. bereits BFH vom 10.8.1983, BStBl II 1984, 137).
Gründe:
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
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