Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in den Jahren 1991 und 1992 einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat.
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der 1954 geborene Kläger erzielte in den Streitjahren als Rechtsanwalt aus der von ihm betriebenen Anwaltskanzlei und im Jahre 1991 zudem aus der zum 31. August 1991 aufgelösten Sozietät ... freiberufliche Einkünfte. Außerdem war er in 1991 als Mitunternehmer an einer gewerblich tätigen GbR beteiligt. Die 1958 geborene Klägerin war als Angestellte in der Kanzlei ihres Ehemannes beschäftigt und betrieb daneben einen Weinhandel.
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