FG München vom 28.06.1999
13 K 2563/94
Fundstellen:
EFG 1999, 1072

Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf

FG München, vom 28.06.1999 - Aktenzeichen 13 K 2563/94

DRsp Nr. 2001/2960

Drei-Objekt-Grenze: Zeitabstand zum gewerblichen Verkauf

Veräußert eine Grundstücksgemeinschaft 6 1/2 Jahre nach dem letzten gewerblichen Grundstücksverkauf (von insgesamt fünf) innerhalb von zwei Jahren lediglich zwei Grundstücke und erzielt sie im übrigen nur Einnahmen aus der Vermietung ihrer Objekte, ist der Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht überschritten.

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin ist eine aus den Gesellschaftern ... (K) und ... (S) bestehende Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).

K ist Geschäftsführer eines Unternehmens in ... und außerdem Immobilienmakler; S betreibt ein Immobilienbüro und ist daneben als Versicherungskaufmann gewerblich tätig.