Zwischen den Parteien ist streitig, ob von der damaligen Verlobten und jetzigen Ehefrau des Klägers gezahlte Mietaufwendungen (3.856 DM) als Betriebsausgaben bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Tätigkeit steuermindernd zu berücksichtigen sind.
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