Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin für die unentgeltliche Nutzung eines Fahrzeugs, welches zum Betriebsvermögen des Ehemanns der Klägerin gehört, Betriebsausgaben ansetzen darf.
Der Ehemann der Klägerin betreibt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Zum Betriebsvermögen des Ehemanns gehört ein PKW der Marke Mazda. Die Klägerin betreibt einen Veranstaltungsservice. Im Betriebsvermögen der Klägerin befand sich kein Fahrzeug. Im Privatvermögen der Klägerin und ihres Mannes befand sich in den Streitjahren ein Ford Transit.
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