Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheides, mit dem der Beklagte Einzahlungen auf das Konto der Klägerin angefochten hat.
Die Klägerin war die Nachbarin des Herrn T. Herr T schuldet dem Beklagten Steuern in Höhe von 58.551,57 EUR. Er hat am 20.10.2008 vor dem Amtsgericht L die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Die Steuerrückstände resultieren im Wesentlichen daraus, dass Herr T entgegen den Angaben in seinen Steuererklärungen keine unselbständige, sondern nach Auffassung des Beklagten eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hat.
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