OVG Bremen - Beschluss vom 26.07.2022
2 B 149/22
Normen:
AufenthG § 15a Abs. 1 S. 1; AufenthG § 81 Abs. 4;
Vorinstanzen:
VG Bremen, vom 02.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 V 664/22

Duldungserteilung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung; Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung

OVG Bremen, Beschluss vom 26.07.2022 - Aktenzeichen 2 B 149/22

DRsp Nr. 2022/12343

Duldungserteilung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung; Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 2. Juni 2022 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

AufenthG § 15a Abs. 1 S. 1; AufenthG § 81 Abs. 4;

Gründe