1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Aktiengesellschaft deren Gegenstand der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und sonstigen Gegenständen aller Art. ist.
In den Jahren 1993 bis 1996 bestand zwischen der NN GmbH (GmbH) und der Klägerin ein Organschaftsverhältnis.
Bei einer für die Veranlagungszeiträume 1993 bis 1996 bei der GmbH durchgeführten Außenprüfung wurden verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an ausländische Schwestergesellschaften der GmbH (Schweiz und österreich) festgestellt. Hierbei handelte es sich um die unterlassene Verzinsung von nachträglich gegenüber den Schwestergesellschaften aktivierten Forderungen. Diese vGA führten zu einer Doppelbesteuerung.
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