Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 9. Februar 2016 wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung auf 337.500,‑- € festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.
Der Antrag ist gemäß §
I. Der von der Klägerin in erster Linie geltend gemachte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel gemäß §
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