FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 01.03.2000
2 K 461/98
Normen:
EStG 1996 § 31 Satz 4 ; EStG 1996 § 31 Satz 3 ; EStG 1996 § 32 Abs. 6 ; EStG 1996 § 36 Abs. 2 ; EStG 1996 § 66 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DB 2000, 1840

Durchführung der kindergeldrechtlichen Günstigerprüfung nach dem Monatsprinzip

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 01.03.2000 - Aktenzeichen 2 K 461/98

DRsp Nr. 2002/3359

Durchführung der kindergeldrechtlichen "Günstigerprüfung" nach dem Monatsprinzip

1. Für die "Günstigerprüfung" nach § 31 Satz 4 des ab 1996 gültigen EStG gilt das Monats- und nicht das Jahresprinzip (gegen BMF-Schreiben vom 9.3.1998 IV B S 2280 - 45/98, BStBl I 1998, 347). 2. Haben Eltern trotz eines Kindergeldanspruchs für das ganze Jahr wegen verspäteter Antragstellung für einige Monate kein Kindergeld erhalten, sind bei der Einkommensteuerveranlagung für diese Monate die anteiligen Kinderfreibeträge zum Abzug zu bringen.

Normenkette:

EStG 1996 § 31 Satz 4 ; EStG 1996 § 31 Satz 3 ; EStG 1996 § 32 Abs. 6 ; EStG 1996 § 36 Abs. 2 ; EStG 1996 § 66 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob den Klägern ein Kinderfreibetrag für die Monate zusteht, für welche sie kein Kindergeld für ihr Kind R ... erhalten haben.