FG Nürnberg - Urteil vom 17.02.2016
3 K 683/14
Normen:
AO § 164 Abs. 2; EStG § 5;

Durchführung einer gewinnerhöhenden Bilanzberichtigung in Form einer Kapitalanpassung im Rahmen einer Außenprüfung

FG Nürnberg, Urteil vom 17.02.2016 - Aktenzeichen 3 K 683/14

DRsp Nr. 2016/6452

Durchführung einer gewinnerhöhenden Bilanzberichtigung in Form einer Kapitalanpassung im Rahmen einer Außenprüfung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 164 Abs. 2; EStG § 5;

Tatbestand

Strittig ist die im Rahmen einer Außenprüfung durchgeführte gewinnerhöhende Bilanzberichtigung (Kapitalanpassung).

Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Leibrenten. Die Klägerin hat ein forstwirtschaftliches Unternehmen und ermittelt dessen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 EStG. Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

Im Rahmen der Gewinnermittlungen der Jahre 1999 bis 2006 machte die Klägerin Abschreibung auf Wald geltend. Die Entwicklung des Anlagevermögens Wald (Bestockung) wurde in der Bilanz wie folgt dargestellt:

Buchwert Stand 01.01 Abgang: Stand 31.12
linear Absch. 3,0
1999 2.657.063 DM 158.971 DM 2.498.092 DM
2000 2.498.092 DM 158.971 DM 2.339.121 DM
2001 2.339.121 DM 159.739 DM 2.281.725 DM
+ 102.343 DM
Zugang
2002 1.166.627 € 83.030 € 1.083.597 €
2003 1.083.597 € 83.029 € 1.000.568 €
2004 1.000.568 € 83.028 € 917.540 €
2005 917.540 € 83.028 € 834.512 €
2006 834.512 € 83.028 €