FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.06.2018
3 K 1568/15
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; HGB § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2018, 1453
ZInsO 2018, 2103

Durchführung eines Feststellungsverfahrens bei einem bereits über das Vermögen einer KG und sämtlicher Gesellschafter eröffneten Insolvenzverfahren; Berücksichtigung einer Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag einer KG über das Ausscheiden eines Gesellschafters

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.06.2018 - Aktenzeichen 3 K 1568/15

DRsp Nr. 2018/11335

Durchführung eines Feststellungsverfahrens bei einem bereits über das Vermögen einer KG und sämtlicher Gesellschafter eröffneten Insolvenzverfahren; Berücksichtigung einer Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag einer KG über das Ausscheiden eines Gesellschafters

Eine Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, nach der ein Gesellschafter, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, aus der Gesellschaft ausscheidet, findet keine Anwendung, wenn sowohl über das Vermögen der Kommanditgesellschaft als auch über die Vermögen sämtlicher Gesellschafter zeitgleich Insolvenzverfahren eröffnet wurden.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

III.

Die Revision wird zugelassen

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; HGB § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht in Streit, ob in den Streitjahren (2011 und 2012) ein Feststellungsverfahren durchzuführen ist, wenn bereits im Vorjahr über das Vermögen einer KG und sämtlicher Gesellschafter zu demselben Zeitpunkt Insolvenzverfahren eröffnet wurden.