Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27.06.2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € endgültig festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rechtsmäßigkeit der Festsetzung einer schriftlichen Beratung wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens im Hinblick auf die Verordnung von Heilmitteln für das Jahr 2011.
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