FG Hamburg - Beschluss vom 06.06.2005
III 389/04
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 2a ; FGO § 6a Abs. 3 ; BGB § 320 § 705 § 812 ;

Editionsvertrag zwischen Musikverlag und Musikproduzent/Autor als gesellschaftsähnliches Rechtsverhältnis

FG Hamburg, Beschluss vom 06.06.2005 - Aktenzeichen III 389/04

DRsp Nr. 2005/12145

Editionsvertrag zwischen Musikverlag und Musikproduzent/Autor als gesellschaftsähnliches Rechtsverhältnis

1. Nach summarischer Prüfung handelt es sich bei der zwischen einem Musikverlag und einem Musikproduzenten zur Publikation und verlegerischen Auswertung von Werken der Tonkunst gegründeten Edition tendenziell um ein gesellschaftsähnliches Rechtsverhältnis. 2. Der Musikproduzent kann die im Rahmen eines solchen Schuldverhältnisses erhaltenen Vorauszahlungen/Vorschüsse nicht als Anzahlungen aus schwebendem Geschäft passivieren.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 § 5 Abs. 2a ; FGO § 6a Abs. 3 ; BGB § 320 § 705 § 812 ;

Tatbestand:

I. Streitig ist die Passivierung sog. Vorschussleistungen aus einem Editionsvertrag.

Der Antragsteller (Ast) ist selbstständiger Musikproduzent und Autor.

Mit Wirkung zum 1.10.1995 gründete der Ast mit einem Musikverlag (V) die Edition D (vgl. Editionsvertrag - im Folgenden: Vertrag - vom 17.1.1996 - Bl. 10 ff GA). Die Gründung der Edition erfolgte zum Zwecke einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der weltweiten Publikation und verlegerischen Auswertung von Werken der Tonkunst (Kompositionen mit und/oder ohne Text; vgl. Präambel des Vertrags).