FG Düsseldorf - Urteil vom 10.01.2001
4 K 1938/00 Z
Normen:
FGO § 41 Abs. 1 ; FGO § 41 Abs. 2 Satz 1; AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; AO § 30 Abs. 4 Nr. 2 ; AO § 91 ; AO § 92 ; AO § 93 Abs. 1 Satz 3; AO § 117 Abs. 4 Satz 3; AO § 208 Abs. 1 Satz 2; EGAHG § 1 Abs. 1 Nr. 3; EGAHG § 1 Abs. 2; EGAHG § 1a Abs. 1; EGAHG § 1a Abs. 3; EGAHG § 2 Abs. 1; EGAHG § 3 Abs. 1 Nr. 3; EGAHG § 3 Abs. 1 Nr. 3a; EGAHG § 3 Abs. 2 Nr. 1; EGAHG § 4 Abs. 1 Nr. 3; EGAHG § 4 Abs. 3 Nr. 1;

EG-Amtshilfe; Alkoholsteuer; Tabaksteuer; Auskunftsersuchen; Direktauskunft; Zwischenstaatliche Auskunft; Schweden; Feststellungsklage - Überpüfung eines Auskunftsersuchen betr. inländische Tochter einer schwedischen Gesellschaft; kein Vorrang der Direktauskunft des Steuerpflichtigen

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2001 - Aktenzeichen 4 K 1938/00 Z

DRsp Nr. 2001/8738

EG-Amtshilfe; Alkoholsteuer; Tabaksteuer; Auskunftsersuchen; Direktauskunft; Zwischenstaatliche Auskunft; Schweden; Feststellungsklage - Überpüfung eines Auskunftsersuchen betr. inländische Tochter einer schwedischen Gesellschaft; kein Vorrang der Direktauskunft des Steuerpflichtigen

1. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen im zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr kann zulässigerweise durch Feststellungsklage begehrt werden, wenn der angeforderte Ermittlungsbericht ohne vorherige Anhörung des inländischen Betroffenen weitergeleitet worden ist. 2. Der BMF durfte seine Zuständigkeit für die Erledigung von Auskunftsersuchen nach dem EGAHG durch Erlass auf nachgeordnete Behörden der Bundeszollverwaltung übertragen. 3. Das dem BMF bei von den Zollbehörden verwalteten Abgaben eingeräumte Ermessen hinsichtlich der Nichtanhörung des Betroffenen vor der Übermittlung von Auskünften im zwischenstaatlichen Verkehr wird zutreffend ausgeübt, wenn dem ausländischen Steuerpflichtigen aufgrund seiner Verbundenheit mit dem inländischen Betroffenen dessen Verhältnisse bekannt sind und deshalb etwaige Einwendungen gegen den Ermittlungsbericht in dem ausländischen Besteuerungsverfahren geltend gemacht werden können.