I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war in den Streitjahren 1982 und 1983 mit ihrem damaligen Ehemann, dem Beigeladenen und Revisionskläger zu 2. (Beigeladener), von dem sie seit 1986 geschieden ist, zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden. Der Beklagte und Revisionskläger zu 1. (das Finanzamt --FA--) hatte die Einkommensteuer zunächst antragsgemäß festgesetzt, erhöhte jedoch mit nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) geänderten Bescheiden vom 30. Mai 1988 die Einkommensteuer 1982 auf 69 786 DM und die Einkommensteuer 1983 auf 114 994 DM. Gegen diese Bescheide legten die Klägerin und der Beigeladene ... Einspruch ein.
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