I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) und die Beigeladene waren in den Streitjahren 1984 bis 1988 verheiratet, seit 1991 lebten sie getrennt, im Dezember 1993 wurde die Ehe geschieden.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) veranlagte den Kläger und die Beigeladene für die Streitjahre 1984 bis 1988 zusammen zur Einkommensteuer, zunächst mit Schätzungsbescheiden, nach Einspruch und Abgabe der Einkommensteuererklärungen sodann im Jahr 1991 erklärungsgemäß. Auch gegen die Änderungsbescheide erhoben die Eheleute Einsprüche, die das FA, nachdem die Einkommensteuerbescheide 1984 bis 1988 während des Einspruchsverfahrens erneut geändert worden waren, durch Einspruchsentscheidung vom 10. April 1996 zurückwies.
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