FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.10.1997 4 K 2309/95
Fundstellen:
EFG 1998, 447
Ehegattenversorgung durch Vermögensauseinandersetzung
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.1997 - Aktenzeichen 4 K 2309/95
DRsp Nr. 2001/3195
Ehegattenversorgung durch Vermögensauseinandersetzung
Eine Leibrente, die lediglich in Höhe des Ertragsanteils zu Sonderausgaben i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 aEStG führt, und keine voll abziehbare dauernde Last liegt vor, wenn sich Ehegatten vor der Ehescheidung in der Weise auseinandersetzen, daß der eine Ehegatte die Miteigentumsanteile des anderen am gemeinschaftlichen Vermögen übernimmt und ihm dafür die lebenslängliche Zahlung einer betragsmäßig festgelegten Rente verspricht.
Tatbestand:
Der 1935 geborene Kläger ist selbständiger Lebensmitteleinzelhändler.
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