BFH - Urteil vom 25.06.2008
X R 36/05
Normen:
EStG (1995/1997) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a Doppellit. bb ;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 14.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1332/04

Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im Innenverhältnis; abgekürzter Vertragsweg bei Kreditverhältnissen; Folgerichtigkeitsgebot

BFH, Urteil vom 25.06.2008 - Aktenzeichen X R 36/05

DRsp Nr. 2008/19727

Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im Innenverhältnis; abgekürzter Vertragsweg bei Kreditverhältnissen; Folgerichtigkeitsgebot

»Nimmt der Ehegatte des Steuerpflichtigen als Schuldner ein Darlehen auf, um dem Steuerpflichtigen Mittel zum Erwerb einer Rentenversicherung gegen Einmalzahlung zuzuwenden und trägt er gegenüber der Bank die Schuldzinsen, liegt eigener Aufwand des Steuerpflichtigen vor, wenn der Steuerpflichtige im Innenverhältnis verpflichtet ist, den Ehegatten von der Verpflichtung zur Zins- und Tilgungszahlung freizustellen.«

Normenkette:

EStG (1995/1997) § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a Doppellit. bb ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden in den Streitjahren 1995 bis 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist im Jahr 1957, die Klägerin ist im Jahr 1963 geboren.

Die Klägerin bezog in den Streitjahren 1995 bis 1997 geringe Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als Flugbegleiterin. Der Kläger erzielte im Wesentlichen Einkünfte als niedergelassener Arzt.